Wohnen Schweiz ist offen für neue Zeichnungen. Entsprechend können der Anlagestiftung jederzeit Zeichnungsbegehren eingereicht werden. Hierzu bitten wir Sie, die rechtsgültig ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsunterlagen der Geschäftsführung im Original zukommen zu lassen.
Wohnen Schweiz kann aktuell Zeichnungen bis zu einem Gesamtvolumen von CHF 50 Mio. entgegennehmen.